Kabine I, FmA; Kabine II, FmA
Kabine I, FmB; Kabine II, FmB
Kabine I, FmB mit 2. Notausstieg im Dach
Kabine II, FmB mit 2. Notausstieg im Dach
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Stand 18.12.2023
1 Übersicht
In den siebziger Jahren wurden mobile militärische Funktionsräume zunehmend als abnehmbare Fahrzeugaufbauten in Aluminiumleichtbauweise realisiert. Diese Arbeitsräume werden begrifflich Kabinen genannt. Zum Transport werden Kabinen der Größe I auf LKW 2 to und Kabinen der Größe II auf LKW 5 to verlastet.
Die Kabinen wurden in folgenden Versionen realisiert:
Benennung | Versorgungsnummer | Bemerkung |
---|---|---|
Kabine, nicht erweiterbar Kabine I, FmA |
5411-12-166-6316 | Nietkonstruktion, wird nicht mehr gefertigt |
Kabine, nicht erweiterbar Kabine I, FmB |
5411-12-164-5554 | Nietkonstruktion, wird nicht mehr gefertigt |
Kabine, nicht erweiterbar Kabine II, FmA |
5411-12-166-6317 | Nietkonstruktion, wird nicht mehr gefertigt |
Kabine, nicht erweiterbar Kabine II, FmB |
5411-12-166-0917 | Nietkonstruktion, wird nicht mehr gefertigt |
Kabine, nicht erweiterbar Kabine I, FmA |
5411-12-306-1983 | Sandwichkonstruktion, aktueller Konstruktionsstand |
Kabine, nicht erweiterbar Kabine I, FmB |
5411-12-306-1984 | Sandwichkonstruktion, aktueller Konstruktionsstand |
Kabine, nicht erweiterbar Kabine II, FmA |
5411-12-306-1981 | Sandwichkonstruktion, aktueller Konstruktionsstand |
Kabine, nicht erweiterbar Kabine II, FmB |
5411-12-306-1982 | Sandwichkonstruktion, aktueller Konstruktionsstand |
2 Kabine I, FmA und Kabine II, FmA
2.1 Grundausstattung
2.1.1 Mechanisch
3 Kabine I, FmB und Kabine II, FmB
3.1 Grundausstattung
3.1.1 Mechanisch
4 Kabine I, FmB und Kabine II, FmB mit zweitem Notausstieg im Dach
4.1 Grundausstattung
4.1.1 Mechanisch
8 Haltesysteme und Befestigungen
Kabinen mit Einbauten (BKT und andere), bei denen Personentransport während der Fahrt zugelassen ist, müssen gemäß Vorgabe ZMK (Zentrale Militär-Kraftfahrtstelle) die Anforderungen der DIN EN 1789:2010-11 mindestens in Fahrtrichtung erfüllen. Dazu wurden bereits Nachweise durch Versuche erbracht.
8.1 Teilsysteme
Für die Versuche wurden folgende Teilsysteme unterschieden:
8.2 Drehmomente und Befestigungselemente
Die max. zulässigen Anziehdrehmomente gemäß MTV 9811 - 01 müssen bei der Befestigung des Zubehörs in den Kabinen eingehalten werden.
Die vorgeschriebenen Befestigungselemente gemäß MTV müssen verwendet werden.
8.3 Freigegebene Baugruppen
Die folgenden Tabellen geben an, für welche Baugruppen bereits Nachweise über das Einhalten der Vorgaben ZMK erbracht wurden.
Für alle anderen Baugruppen oder bei Nichteinhalten der Vorgaben aus Abschnitt 8.2 muss der Einrüster den Nachweis über das Einhalten der Vorgaben ZMK erbringen.
8.3.2 Verlastungssystem
Der Nachweis für eine Kabine FM II mit einem Gesamtgewicht von 5 to in Verbindung mit Eckschuhen, Verzurrketten GZK 6/10(A) VersNr 4010-12-376-3685 und einer BWFPS-Standardpritsche 5 to für MB Axor1829 gemäß SONNTAG-Baubeschreibung vom 30.07.2012 ist erbracht.
8.3.4 Einbausatz
Baugruppe(n) | BKT/MTV | Nachweis |
---|---|---|
Luftführungssystem für Teilklimaanlagen (innen und außen) gemäß MTV 2520 - 00 | siehe MTV 2520 - 01, 2520 - 02, 2520 - 03, 2520 - 04, 2520 - 05, 2520 - 06, 2520 - 07 | erbracht |
Segment I zur Luftführung in Seitenwandkanälen gemäß MTV 2520 - 11 | siehe MTV 2520 - 11 | erbracht |
Zusatzlüfter 24 V | 7-03.002 | erbracht |
Luftgüte-Ampel AIR-Check 5000 | 7-03.007 | erbracht |
Modulares-Standard-Anschaltkastensystem (MOSAKS) gemäß MTV 4110 - 00 | siehe MTV der MTV-Abschnitte 4110 und 4120 | erbracht |
Einfach-Anschaltkasten gemäß MTV 4130 - 02 | siehe MTV 4130 - 02 | erbracht |
Elektrische Einbauten gemäß MTV-Kapitel 81 | siehe MTV der MTV-Abschnitte 8110 bis 8190 | erbracht |
Ausnahmen: | ||
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siehe MTV 8150 - 05 | nicht erbracht |
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siehe MTV 8170 - 01 | nicht erbracht |
Batteriekasten mit Halterung | 6-08.007 + 6-01.020 | erbracht |
Koffergestell Sitraset gemäß MTV 9820 - 01 | siehe MTV 9820 - 01, 9820 - 02, 9820 - 04, 9820 - 05, 9820 - 06, 9820 - 08, 9820 - 10 | erbracht |
Koffergestell 19 EDAK und Zubehör gemäß MTV 9821 - 01 | siehe MTV des MTV-Abschnitts 9821 | erbracht |
Ablagen für Koffergestell gemäß MTV-Abschnitt 9830 | siehe MTV des MTV-Abschnitts 9830 | erbracht |
Arbeitstische und Werkbänke gemäß MTV 9840 - 01 | siehe MTV 9840 - 01, 9840 - 03, 9840 - 04 | erbracht |
Klapptisch gemäß MTV 9841 - 01 | 2-06.002 | erbracht |
Konsole gemäß MTV 9855 - 02 | 2-08.001 | erbracht |
Konsole gemäß MTV 9855 - 07 | 2-08.004 | erbracht |
Halterungen gemäß MTV-Abschnitt 9860 | siehe MTV des MTV-Abschnitts 9860 | erbracht |
Halterung für Transportkiste B10Y gemäß MTV 9860 - 29 | 2-10.019 |
erbracht bis 25 kg Einrüstgewicht |
Ausnahmen: | ||
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2-09.006 | nicht erbracht |
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2-09.038 | nicht erbracht |
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2-09.042 | nicht erbracht |
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2-09.048 | nicht erbracht |
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2-09.049 | nicht erbracht |
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2-09.050 | nicht erbracht |
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2-09.051 + 2-09.052 | nicht erbracht |
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2-09.053 | nicht erbracht |
Bediensitz gemäß MTV 9870 - 01 | 2-11.002 oder 2-11.012 | erbracht |
19-Rack-Systeme gemäß MTV 9880 - 00 | siehe MTV 9880 - 01, 9880 - 03, 9880 - 04, 9880 - 05, 9880 - 06, 9880 - 07 |
erbracht bis 80 kg Einrüstgewicht |
8.3.5 Teilklimaanlagen
9 Container zum Einrüsten von BKT
Um BKT in 20-Fuß-Containern nach ISO 668 einzurüsten, können C-Schienen montiert und Durchbrüche geschaffen werden (siehe 9.1, 9.2 und 9.3). Die Lage und Anzahl der Durchbrüche ist projektabhängig.
Um Teilklimaanlagen in Containern einzurüsten, muss ein vom Arbeitsraum getrennter Technikraum innerhalb des Containers geschaffen werden (siehe 9.4).
Die in den folgenden Bildern angegebenen Maße gelten für das Einrüsten einer Teilklimaanlage K31W-A (BKT-Nr. 7-01.060 ). Die Abluft der Teilklimaanlage wird durch einen Luftkanal (durch Einrüster zu definieren) zum Durchbruch (Bild 9) geführt.
Zuluft- und Abluft-Durchbrüche können mit Wetterschutzgittern inkl. Kleintierschutz ausgerüstet werden. Folgende freie Querschnittsflächen müssen eingehalten werden:
Alle Durchbrüche müssen zum Transport mit Klappen verschlossen werden können.
Zwischen den Anflanschflächen der Durchbrüche für Netzanschalt- oder Signalanschaltkästen und den Klappen muss ein Freiraum von 50 mm eingehalten werden.
Wenn projektabhängig ein EMV-Schutz notwendig ist, müssen Durchbrüche, Klappen und Türen entsprechend ausgelegt werden.